Klasse A2 Krafträder (mittel)

Berechtigt zum Fahren von Krafträdern mit einer Leistung von bis zu 35 kW und einem Verhältnis der Leistung zum Leergewicht von höchstens 0,2 kW/kg.

Details

Grundbetrag: 175€

Fahrstunden:
Übungsfahrt: 70€
Sonderfahrten: 80€

Prüfungsgebühren:
Vorstellung zur
– Praxisprüfung: 180€ 

Vorraussetzungen

Mindestalter: 18 Jahre (Anmeldung 6 Monate vor dem 16.Lebensjahr möglich) Kein Vorbesitz erforderlich !

Ausbildung

Ausbildung:
Vorbesitz von A1 oder Fahrerlaubnis Klasse 3 vor dem 01.04.1980
keine theoretische Prüfung; nur praktische Prüfung nötig

Theorie:

12x 90min Grundstoff
(bei Erweiterung: 6x 90min Grundstoff)
4x 90min Zusatzstoff

Bei Aufstieg von A1 auf A2 ist kein Theorieunterricht und keine Theorieprüfung erforderlich. Voraussetzung: Mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1.

Praxis:

Der Bewerber hat zu jederzeit während der praktischen Ausbildung und zur Prüfung geeignete Schutzkleidung (Motorradschutzhelm, Motorradhandschuhe, eng anliegende Motorradjacke, Motorradstiefel bzw mindestens knöchelhohes festes Schuhwerk z.B. Stiefel) zu tragen.

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Anzahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
5x 45min Überlandfahrt
4x 45min Autobahnfahrt
3x 45min Nachtfahrt

Bei Erweiterung der Klasse A1 auf A2 gilt folgendes:
Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der jeweils niedrigeren Klasse ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Jedoch muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.

Besitzt der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse noch nicht seit mindestens zwei Jahren, ist die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten reduziert auf:
3x 45min Überlandfahrt
2x 45min Autobahnfahrt
1x 45min Nachtfahrt

Praktische Prüfung:
Dauer mind. 60 Minuten
Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1: 40 Minuten

Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

Bei der Erweiterung von A1 auf A2 und von A2 auf A darf die praktische Prüfung bereits einen Monat vor Ablauf des zweijährigen Vorbesitzes der jeweils niedrigeren Klasse abgelegt werden. 

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