Klasse A Motorräder (unbeschränkt)

Berechtigt zum Fahren von Krafträdern (Motorräder) ohne Leistungseinschränkungen. Es gibt keine Beschränkung hinsichtlich der Motorleistung. Auch Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW

Details

Grundbetrag: 390€
LernApp: 110€

Fahrstunden:
Übungsfahrt: 70€
Sonderfahrten: 75€

Prüfungsgebühren:
Vorstellung zur
– Theorieprüfung: 50€
– Praxisprüfung: 175€ 

Vorraussetzungen

Mindestalter 24 Jahre 20 Jahre nach mind. 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A2 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A.

Ausbildung

Ausbildung und/oder Bedingungen:
Direkteinstieg mit 24 Jahren bzw. 20 bei mindestens 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2;
Bei Vorbesitz der Klasse A2 keine theoretische Prüfung; nur praktische Prüfung erforderlich

Theorie:

12x 90min Grundstoff
(bei Erweiterung: 6x 90min Grundstoff)
4x 90min Zusatzstoff

Bei Aufstieg von A2 auf A ist kein Theorieunterricht und keine Theorieprüfung vorgeschrieben. Voraussetzung: Mindestens zweijähriger Vorbesitz der Klasse A2.

Praxis:

Der Bewerber hat zu jederzeit während der praktischen Ausbildung und zur Prüfung geeignete Schutzkleidung (Motorradschutzhelm, Motorradhandschuhe, eng anliegende Motorradjacke, Motorradstiefel bzw mindestens knöchelhohes festes Schuhwerk z.B. Stiefel) zu tragen.

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
5x 45min Überlandfahrt
4x 45min Autobahnfahrt
3x 45min Nachtfahrt

Bei Erweiterung von Klasse A2 auf A gilt folgendes:

Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Jedoch muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.

Besitzt der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse noch nicht seit mindestens zwei Jahren oder möchte dieser von der Klasse A1 direkt auf A aufsteigen, ist die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten auf folgende reduziert:
3x 45min Überlandfahrt
2x 45min Autobahnfahrt
1x 45min Nachtfahrt

Praktische Prüfung: Dauer mindestens 60 Minuten
Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2: 40 Minuten

Mit der Ausbildung kann etwa ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.

Bei der Erweiterung von A1 auf A2 und von A2 auf A darf die praktische Prüfung bereits einen Monat vor Ablauf des zweijährigen Vorbesitzes der jeweils niedrigeren Klasse abgelegt werden. 

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