B / B197

Berechtigt zum Fahren von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 t sowie bis zu 8 Sitzplätzen (außer Fahrersitz) und Anhängern bis 750 kg.

Details

Grundbetrag: 390€
LernApp: 110€

Fahrstunden:
Übungsfahrt: 63€
Sonderfahrten: 73€

Prüfungsgebühren:
Vorstellung zur
– Theorieprüfung: 50€
– Praxisprüfung: 150€

Vorraussetzungen

Mindestalter: 18 Jahre (–> begleitetes Fahren 17 Jahre). Anmeldung ist 6 Monate vor dem 18. Lebensjahr (bzw. 17. Lebensjahr bei begleitetes Fahren) möglich.

Ausbildung

Theoriestunden
Ersterwerb der Führerscheinklasse B (ab 18 Jahren) oder BF17 (ab 17 Jahren)
12 x 90min theoretischen Unterricht (Grundstoff)
2 x 90min für Zusatzstoff der Klasse B
Bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnisklasse (z.B. der Klasse AM oder A1) sind 6 x 90min Grundstoff erforderlich

Praxisstunden

Die praktische Ausbildung ist individuell und variiert somit von Fahrschüler zu Fahrschüler.
Die praktische Grundausbildung erfolgt jedoch für alle Fahrschüler gemäß der gesetzlichen Fahrschüler-Ausbildungsverordnung.
Es wird zwischen Übungsstunden und besonderen Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten =Pflichtstunden) unterschieden.
Die Anzahl an Übungsfahrstunden ist von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt des Fahrschülers/der Fahrschülerin abhängig.
Sonderfahrten (gesetzl. vorgeschriebene Mindestanzahl an Fahrstunden) der Klasse B / BF17 / B197 :
5 x 45min Überlandfahrten
4 x 45min Autobahnfahrten
3 x 45min Nachtfahrten 

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